Die Familie im Islam (3): Beiden Ehepartnern gemeinsam zustehende Rechte

Artikel Dokumentbeschreibung
Adresse: Die Familie im Islam (3): Beiden Ehepartnern gemeinsam zustehende Rechte
Sprache: Deutsch
Autor: Muhammad S. Al-Almany
herausgegeben von: Kooperatives Büro für die Da’wa-Arbei unter Ausländern in Rabwah/ Riyadh (Saudi-Arabien)
Kurzbeschreibung: Ein Artikel über die den beiden Ehepartner gemeinsam zustehenden Rechte in der Ehe, der vor allem den guten Umgang des Ehemannes mit seiner Frau hervorhebt, der in Quran und Sunnah gefordert wird.
Datum: 2008-02-16
Link: http://IslamHouse.com/76664
Dateiinformationen in den folgenden Sprachen:: Arabisch - Malayalam - Siamesisch - Bengali
Ausführliche Beschreibung

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الحمد لله، والصّلاة والسّلام على رسول الله

Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Erbarmers

Alles Lob  gebührt Allah, und Ehre und Heil auf dem Gesandten Allahs

Die Rechte und Pflichten von Mann und Frau in der Ehegemeinschaft wurden von Allah dem Allweisen so bestimmt, dass sie sich gegenseitig optimal ergänzen und zusammen die Einheit bilden, die es ihnen möglich macht, gemeinsam ein glückliches Leben im Diesseits und im Jenseits zu führen.

Folgende, von Allah dem Erhabenen festgeschriebenen Rechte stehen beiden Ehepartnern im Islam gleichberechtigt zu:

Die gute Umgangsweise: Jeder der beiden Ehepartner ist verpflichtet, den jeweils anderen auf gute Art und Weise zu behandeln. Dies beinhaltet alles, was einer glücklichen Beziehung förderlich ist: Freundlichkeit, Respekt, Geduld und gegenseitige Nachsicht, gegenseitige Unterstützung etc..

Der Islam legt hier besonders Wert auf eine gute Umgangsweise mit den Frauen. Allah der Barmherzige sagt:

"...Und geht in guter/ rechtlicher Weise mit ihnen (den Frauen) um." (Qur'an 4: 19)

Und 'Aaisha, die Ehefrau des Propheten Muhammad –Segen und Heil auf beiden- berichtete, dass der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- sagte:

"Der Beste unter euch ist der, der am besten zu seiner Ehefrau/ zu seinen Angehörigen ist. Und ich bin der unter euch, der zu seiner Ehefrau/ zu seinen Angehörigen am besten ist." (Überliefert bei At-Tirmidhii und Ibn Maajah)

Von 'Aaisha –Allahs Wohlgefallen auf ihr- wissen wir auch, dass der Gesandte Allahs sagte:

"Die Gläubigen mit dem vollkommensten Iimaan (Glaubensstärke) sind die unter ihnen, die die beste Verhaltensweise/ die besten Charakterzüge haben und die am freundlichsten mit ihren Ehefrauen/ mit ihren Angehörigen umgehen." (Überliefert bei At-Tarmidhii und Ahmad)

Und Abi Hurairah –Allahs Wohlgefallen auf ihm- berichtete, dass der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- zu seinen Gefährten –Allahs Wohlgefallen auf ihnen- sagte:

"...Und die besten unter euch sind die, die die beste Umgangsweise/ die besten Charachtereigenschaften gegenüber ihren Frauen haben." (Überliefert bei At-Tirmidhii und Ahmad)

Konflikte innerhalb der Ehe dürfen nicht Ausarten, sondern müssen im Islam auf gute Art und Weise geregelt werden. So darf beispielsweise der Frau (entgegen einer gängigen Lüge über den Islam) auf keinen Fall physischer Schaden zugefügt werden, indem sie geschlagen wird.

An dieser Stelle ist es wichtig, zu klären, was mit dem oft so achtlos aus dem Qur'an übersetzten Wort "schlagen" in Wahrheit gemeint ist. Allah der Erhabene sagt:

"...Und diejenigen der Frauen, deren Widersetzlichkeit (gegen die Bestimmungen Allahs) ihr fürchtet, -ermahnt sie, und (dann) meidet sie im Ehebett, und (dann) schlagt sie..." (Qur'an 4: 34)

Wer die islamischen Grundregelungen und die grundlegenden Punkte der islamische Gesetzgebung, über die jeder Muslim Wissen besitzen muss, kennt, der weiss, dass mit dem hier erwähnten "schlagen" ausschließlich das gemeint ist, mit dem der Prophet Muhammad –Ehre und Heil auf ihm- genau diese Versstelle des Qur'an erklärte: So sprach der Gesandte Allahs –Segen und Heil auf ihm- unmissverständlich von "dharban rairi mubarrih" -ein symbolisches Schlagen, das keinen körperlichen  Schmerz verursachen darf (Siehe die Überlieferungen bei Muslim, Abi Dawuud und Ibn Maajah). Weiterhin darf selbst dieses symbolische Schlagen nicht gegen das Gesicht gerichtet sein. Diese Form des Ausdrucks von Unzufriedenheit des Mannes gegenüber seiner Frau war für die Frauen der frühen Generationen gerade der Araber eine der härtesten Formen der Zurechtweisung, selbst wenn das "Schlagen" lediglich symbolisch angedeutet wurde, da der gläubige, muslimsche Mann seine Hand lediglich gegen Feinde und Verbrecher erhob. Die islamischen Gelehrten sagen auch, dass diese Form der Zurechtweisung als Mittel lediglich bei den Frauen angewandt werden soll, bei denen diese Symbolik auf solche Weise verstanden wird und Wirkung zeigt.

Zu einer guten Umgangsweise mit dem Ehepartner gehört auch, seine Zunge im Zaum zu halten. Im Islam ist es eine eindeutige Übertretung der Regeln Allahs, Muslime oder Nicht-Muslime, die keinen Krieg gegen die Gläubigen führen, zu beleidigen oder zu beschimpfen, und sei es im Streit. So gilt dies natürlich und erst recht im Falle von Ehepartnern. Von Allah dem Erhabenen wurden sogar mehrere Verse des Qur'an herabgesandt, um einer Frau Gerechtigkeit zukommen zu lassen, die sich über ein sie verletzendes Wort ihres Mannes beklagte.

"Gehört hat ja Allah die Aussage derjenigen, die mit dir über ihren Gatten streitet und sich bei Allah beklagt, während Allah euren Wortwechsel hört." (Qur'an 58: 1)

Es sind viele Aspekte, die zu einem guten, islamischen Umgang mit dem Ehepartner gehören, und das beste Beispiel für einen solchen gibt unser Prophet Muhammad –Ehre und Heil auf ihm-.

Für den Muslim und die Muslimah ist der gute Umgang mit dem Ehepartner nicht nur eine wünschenswerte und schöne Angelegenheit, sondern eine religiöse Pflicht, von der beide wissen, dass sie über diese am Tag des Gerichts von Allah befragt werden.

Die körperliche Freude: Ein Ziel der Ehe ist, die absolute Keuschheit des Mannes und der Frau ausserhalb einer islamisch-ehelichen Beziehung zu bewahren. Deshalb ist im Islam eine für beide Ehepartner erfüllte und glückliche Sexualität in der Ehe sehr wichtig. So hat die Ehefrau im Islam ein festgeschriebenes Recht auf körperliche Freude an ihrem Mann, wie dieser dieses Recht gegenüber ihr hat. Allah der Erhabene sagt:

"Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher/ guter Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen." (Qur'an 2: 228)

Auch bei diesem Thema gilt natürlich der allgemeine Grundsatz:

"Allah legt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag." (Qur'an 2: 286)

Die Erbschaft: Die Erbschaftsfrage ist im Islam genaustens und bis ins Detail geregelt (siehe Kapitel Nr. 4 des Qur'an). Diese Regelung Allahs des Allweisen unterbindet jegliche Streitigkeit unter den Muslimen und gerade innerhalb der Familie über dieses Thema.

Dem Ehepartner steht im Islam ein festgelegter Teil der Erbschaft im Todesfall des jeweils anderen zu.

Diese, beiden Eheleuten gemeinsam zustehenden Rechte sind Teil der Regelung Allahs (Sharii'a), die bei deren Einhaltung ein glückliches Leben im Diesseits wie im Jenseits garantiert.

"Doch wenn dann von Mir Rechtleitung zu euch kommt, dann wird derjenige, der Meiner Rechtleitung folgt, nicht irregehen und nicht unglücklich sein. (123) Wer sich aber von Meiner Ermahnung abwendet, der wird ein beengtes Leben führen, und Wir werden ihn am Tag der Auferstehung blind (zu den anderen) versammeln." (Qur'an 20: 123-124)

Also... ( 4 )
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