Die Familie im Islam (4): Die der Ehefrau zustehende Rechte

Artikel Dokumentbeschreibung
Adresse: Die Familie im Islam (4): Die der Ehefrau zustehende Rechte
Sprache: Deutsch
Autor: Muhammad S. Al-Almany
Kurzbeschreibung: Ein Artikel über die festgeschriebenen Rechte der Ehefrau in einer islamischen Ehegemeinschaft.
Datum: 2008-06-22
Link: http://IslamHouse.com/154195
Dateiinformationen in den folgenden Sprachen:: Arabisch
Ausführliche Beschreibung

             

الحمد لله، والصّلاة والسّلام على رسول الله.

Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Erbarmers

Alles Lob  gebührt Allah, und Ehre und Heil auf dem Gesandten Allahs

Die Rechte und Pflichten von Mann und Frau in der Ehegemeinschaft wurden von Allah dem Allweisen so bestimmt, dass sie sich gegenseitig optimal ergänzen und zusammen die Einheit bilden, die es ihnen möglich macht, gemeinsam ein glückliches Leben im Diesseits und im Jenseits zu führen.

Über den allgemeinen Umgang des Mannes mit seiner Ehefrau im Islam sagt Allah der Erhabenen:

"...Und geht in guter/ rechtlicher Weise mit ihnen (den Frauen) um." (Qur'an 4: 19)

"Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher/ guter Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen." (Qur'an 2: 228)

Abi Hurairah (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) zu seinen Gefährten (Allahs Wohlgefallen auf ihnen) sagte:

"...Und die besten unter euch sind die, die die beste Umgangsweise/ die besten Charachtereigenschaften gegenüber ihren Frauen haben." (Überliefert bei At-Tirmidhii und Ahmad)

Und 'Aaisha, die Ehefrau des Propheten Muhammad (Segen und Heil auf beiden) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte:

"Der Beste unter euch ist der, der am besten zu seiner Ehefrau/ zu seinen Angehörigen ist. Und ich bin der unter euch, der zu seiner Ehefrau/ zu seinen Angehörigen am besten ist." (Überliefert bei At-Tirmidhii und Ibn Maajah)

Und der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:

"...Wahrlich, ihr habt Rechte gegenüber euren Ehefrauen, und eure Ehefrauen haben Rechte euch gegenüber..." (Überliefert bei At-Tarmidhii und An-Nasaaii)

Folgende, von Allah dem Erhabenen festgeschriebenen Rechte stehen in einer islamischen Ehe der Ehefrau zusätzlich zu den von beiden Ehepartnern gemeinsam genossenen Rechte zu:

Versorgung und Unterhalt: Der Mann hat gegenüber seiner Ehefrau die Pflicht, sie je nach seinen Möglichkeiten mit allem Nötigen an Unterkunft, Nahrung und Kleidung zu versorgen.

Gerechte Teilung: Ist der Mann mit mehr als einer Frau verheiratet, so steht den Ehefrauen die größtmögliche Gerechtigkeit von Seiten des Mannes zu. Er darf auf keinen Fall eine der Frauen bevorzugen, während er eine andere vernachlässigt.

Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:

"Wer zwei (Ehe)frauen hat und einer von ihnen auf Kosten der anderen mehr zugeneigt ist (ihr mehr Aufmerksamkeit zukommen lässt als der anderen), der wird am Tag der Auferstehung kommen, und eine seiner Körperhälften wird herabhängen." (Überliefert bei Ahmad)

In einer anderen Überlieferung bei At-Tirmidhii sagt der Gesandte Allahs (Segen und Heil auf ihm): "Wenn ein Mann zwei (Ehe)frauen hat und keine Gerechtigkeit zwischen ihnen walten lässt, wird er am Tag der Auferstehung kommen, und seine (eine) Körperhälfte wird herabhängen."  

Besonders wichtig in der Frage der Gerechtigkeit zwischen mehreren Ehefrauen ist die gerechte Aufteilung des nächtlichen Verbleibs des Ehemannes. Er muss diesen auf gerechte Weise unter seinen Ehefrauen aufteilen. Ob eine Frau ihre Monatsregel oder Nachgeburtsblutungen hat, während derer im Islam der Beischlaf streng verboten ist, spielt bei dieser Aufteilung keine Rolle. 

Heiratet ein schon verheirateter Mann erneut, so stehen der neuen Ehefrau sieben aufeinanderfolgende Nächte zu, wenn es sich um eine Jungfrau handelt, und drei aufeinanderfolgende Nächte, wenn es eine Frau ist, die bereits schon einmal verheiratet war.

Beabsichtigt der Mann, zu verreisen, und möchte eine oder mehrere Ehefrauen mitnehmen, so soll er entsprechend dem Beispiel des Propheten Muhammad -Ehre und Heil auf ihm- zwischen den Ehefrauen losen, wenn es unter den Frauen zu keiner einvernehmlichen  Einigung darüber kommt (Überliefert von 'Aaisha, bei Al-Bukhaari und Muslim).

Allgemein ist erlaubt, dass eine der Ehefrauen zu Gunsten einer anderen freiwillig auf einen ihr zustehenden Anteil verzichtet.

Islamische Bildung: Der Mann hat die Verpflichtung, seiner Ehefrau all die Dinge zu lehren, die ein Muslim über seine Religion wissen muss. Dies sind alle islamischen Regelungen, die sämtliche, individuellen  Handlungen und Tätigkeiten des jeweiligen Muslim betreffen.

Rechtleitung: Der Mann ist innerhalb seiner Möglichkeiten verantwortlich für die Rechtleitung seiner Ehefrau und Kinder. Die Frau hat somit das Recht, dass ihr Ehemann alles ihm Mögliche tut, um ihr im Jenseits den Zutritt ins Paradies zu ermöglichen. Dies beinhaltet, dass er sie zur Einhaltung der islamischen Regelungen anhält, sie dazu ermuntert und darin unterstützt, das zu tun, was Allah gefällt und ihr das verwehrt und sie vor dem schützt, was Allah verabscheut.

"Und befiel deinen Angehörigen, das Gebet (zu verrichten), und sei beharrlich darin." (Qur'an 20: 132)

Körperliche Freude an ihrem Ehemann: Ein Ziel der islamischen Ehe ist, die absolute Keuschheit des Mannes und der Frau ausserhalb einer islamisch-ehelichen Beziehung zu bewahren. Deshalb ist im Islam eine für beide Ehepartner erfüllte und glückliche Sexualität in der Ehe sehr wichtig. So hat die Frau im Islam ein festgeschriebenes Recht auf körperliche Freude an ihrem Ehemann. Der Mann sollte deshalb die sexuellen Bedürfnisse seiner Ehefrau entsprechend seinen Möglichkeiten erfüllen. Ist es ihm nicht möglich, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden (z.B. aufgrund von Abwesenheit, mangelnder Gesundheit, Stress etc.), so hat er die Pflicht, zumindest einmal innerhalb von vier Monaten die sexuelle Beziehung zu seiner Frau zu pflegen, sofern sie dies verlangt. Allah der Erhabene sagt:

"Diejenigen, die schwören, sich ihrer Frauen zu enthalten, haben eine Zeit der Enthaltung von vier Monaten." (Qur'an 2: 226)

Dies sind die wichtigsten Rechte, die der Ehefrau in einer islamischen Ehe zusätzlich zu den von beiden Ehepartnern gemeinsam genossenen Rechten zusteht.

Die festgeschriebenen Rechte und Pflichten innerhalb der islamischen Ehegemeinschaft sollen garantieren, dass Mann und Frau in der Ehe gleichermaßen Geborgenheit, Ruhe und Zufriedenheit (zusammengefasst in dem arabischen Wort Sakiina) finden.

"Und es gehört zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbst Ehepartner erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Sakiina (Geborgenheit, Ruhe und Zufriedenheit) findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt." (Qur'an 30: 21)

"Sie (eure Ehefrauen) sind euch Schutz und Wärme, und ihr seid ihnen (euren Ehefrauen) Schutz und Wärme." (Qur'an 2: 187)

 

 

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